Modernisierte Mängelkarte mit neuen Möglichkeiten

RM 16.09.2024


Die Mängelkarte der Stadt Hildesheim ist seit vielen Jahren ein bewährtes Instrument, das Bürgerinnen und Bürger für die Anzeige von Mängeln im Stadtbild wie defekte Straßenbeleuchtung, kaputte Gehwegplatten oder überbordendes Grün nutzen können. Seit dem Relaunch der Internetseite der Stadt Hildesheim am 21. Dezember 2021 wurden 5.715 Mängel darüber angezeigt. Ein neues Modul sorgt ab sofort dafür, dass die Mängelkarte nun den Nutzenden noch mehr Möglichkeiten bei der Meldung von Schäden bietet und eine schnellere sowie effektivere Erledigung möglich ist.

 

So steht für die Bürgerinnen und Bürger in der Eingabemaske eine umfangreichere Auflistung exemplarischer, häufig vorkommender Mängel zur Auswahl. Zudem kann nun ein Standort georeferenziert hinzugefügt werden, um das Auffinden desselben zu vereinfachen. Weiterhin können Bilder und eine detaillierte Beschreibung der Meldung beigefügt werden.

 

„Mit Blick auf unser Stadtbild, aber auch auf unsere personellen Ressourcen begrüße ich die Verbesserung der Mängelkarte sehr, die sich bereits in der Vergangenheit als zuverlässiges Instrument erwiesen hat! Wir sind für jeden Hinweis auf Mängel dankbar und können nun auch automatisch eine Rückmeldung geben, wenn das Problem behoben wurde“, so Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. „Die neue Version der Mängelkarte wird somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer städtischen Infrastruktur und zur Zufriedenheit unserer Bürgerinnen und Bürger leisten.“

Die Mängelkarte ist wie gewohnt unter www.stadt-hildesheim.de/maengelkarte zu erreichen und soll zukünftig auch über eine Schnittstelle in die Hildesheim App eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Malte Scholz

Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Büro des Oberbürgermeisters
Kommunalverfassungsangelegenheiten

 

Aufgaben und Eigentümerpflichten

RM 11.02.2021

Wir haben hier einige Links auf die Homepage der Stadt Hildesheim zu den Bürgerpflichten hinterlegt (die Auswahl hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit).