Die aktuell ansteigende Zahl der infizierten Coronaerkrankten zieht in dem Verhältnis auch die Zahl der Menschen hoch, die unter Quarantäne gestellt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gruppe Corona Bürgerhilfe Einum nach wie vor bereit ist, Unterstützung bei verschiedenen Aufgaben zu leisten.

Covid 19 Impfangebot mit angepassten Vakzinen in Einum

RM 12.10.2022


Am Mittwoch, den 19.10.2022 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr bietet der Landkreis Hildesheim im Ortsgemeinschaftshaus in Einum die Möglichkeit an, eine Impfung mit angepassten Vakzinen der neuen Omikron-Subtypen zu erhalten.

 

Der Landkreis Hildesheim schreibt dazu:  

 

Landkreis Hildesheim

 

Amt für Bevölkerungsschutz - Impfstellen

 


Grundsätzlich gilt: Geimpft wird nach der offiziellen STIKO-Empfehlung, die letzte Entscheidung trifft jedoch die Impfärztin bzw. der Impfarzt nach dem individuellen Aufklärungsgespräch. Impfwillige, die sich nicht sicher sind, ob für sie eine Impfung angezeigt ist, können sich vom Impfarzt beraten lassen. Geimpft werden Personen ab 12 Jahren. Kinder von 5 bis 11 Jahren werden ausschließlich freitags in der Impfstelle in Hildesheim-Himmelsthür geimpft.

Welche Impfungen werden vorgenommen? Durchgeführt werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Booster-Impfungen. Die erste Booster-Impfung (erste Auffrischimpfung) ist erst für Personen ab 12 Jahren möglich und wird mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur Grundimmunisierung vorgenommen. Die zweite Auffrischimpfung wird von der STIKO nur für einen festgelegten Personenkreis empfohlen.

Der Landkreis führt die zweite Auffrischimpfung entsprechend der STIKO-Empfehlung durch. Die STIKO empfiehlt gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion). Demnach sollen laut STIKO derzeit folgende Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung erhalten:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen mit Immundefizienz ab 5 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu Patient*innen und Bewohner*innen).


Die STIKO empfiehlt für die Auffrischimpfungen die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe BA.1 sowie BA.4-5.

Das von der STIKO empfohlene Impfintervall beträgt 3 Monate bei Personen ab 5 Jahren mit Immundefizienz

Das von der STIKO empfohlene Impfintervall beträgt 6 Monate bei ab 60-Jährigen, Bewohner*innen und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei Personen ab 5 Jahren mit einer Grunderkrankung, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben sowie bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

In begründeten Einzelfällen kann bei diesen Personengruppen die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 4 Monaten erwogen werden.

 

Welcher Impfstoff wird verimpft? Für die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung) werden die bisher zugelassenen Impfstoffe verwendet. Die Auffrischimpfungen erfolgen mit den Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffen Ba.1 und BA.4-5.

Welche Unterlagen sind zur Impfung mitzubringen? Unbedingt notwendig sind ein gültiges Ausweisdokument und das Impfbuch. Außerdem empfiehlt es sich, den für die Impfung notwendigen Anamnese- sowie den Einwilligungs- und Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt mitzubringen. Die Dokumente stehen auf der Website des RKI zum Download zur Verfügung https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html 
Die Dokumente können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.


Covid-19 Impfung

RM 12.10.2022

Der Ortsrat Einum und die Arbeitsgruppe Corona-Bürgerhilfe-Einum bieten Ihnen Unterstützung an. 

 

Bitte kontaktieren Sie einen der aufgeführten Ansprechpartner, zur Unterstützung um:

a) einen Impftermin zu bekommen

b) alle notwendigen Unterlagen bereit zu haben

c) mögliche Unterstützung zur Fahrt zum Impfzentrum zu erhalten.


 

Die Ansprechpartner sind:

 

Simon Bauermeister - Ortsbürgermeister                     Tel. 0160 8508538

 

Thomas Epp - Ortsratsmitglied                                       Tel. 017670590126

 

Antje Rössner - Ortsratsmitglied                                     Tel. 05121-514405

 

Martina Renner - Sozialverband                                      Tel 0176 97656842

 

Rudolf Münzebrock - Koordinator der Bürgerhilfe   Tel. 0172 2409789

 

 



Covid 19 Impfung - Wie ist der Ablauf? Was wird benötigt?

RM 03.02.2021

An dieser Stelle verweisen wir auf die offiziellen Infomationen des Landes Niedersachsen. Hier sind die jeweils aktuellen Abläufe und Hinweise veröffentlicht. Rufen sie die Informationen hier ab.

 

Die Landesregierung Niedersachsen hat den Ablauf in einem Video zusammengefasst.



Covid 19 Impfung - KURZ & KNAPP Faktenblatt zum Impfen

RM 23.01.2021


Das RKI hat in einem Faktenblatt Hinweise zur Covid-19-Impfung zusammengestellt.

Es gibt Antworten auf Fragen wie:

 

Wovor schützt die Impfung?

Wer ist besonders gefährdet?

Wir wirksam ist die mRNA-Covid -19-Impfung?

Warum konnten die Impfstoffe so schnell entwickelt werden?


Flussdiagramm der Bürgerhilfe in der Corona-Krise

16.03.2020 (RM)

Koordination: Ortsrat Einum - Rudolf Münzebrock

Wann:  ab dem 16.03.2020

 


Liebe Einumer Bürger|innen,

dem Aufruf des Ortsrat, sich als Unterstützer im Rahmen der Bürgerhilfe Corona-Krise zu melden, ist auf eine gute Resonanz gestossen. Wie die Hilfe organisiert ist, haben wir mit dem Flussdiagramm abgebildet. Die Art der Unterstüzung kann vielseitig sein. Das kommt auf die Anfragen der bedürftigen Personen an, die vom Kontaktteam aufgenommen wird.

Sollte sich eine bdürftige Person direkt an einen Unterstützer wenden, kann der Erfassungsbogen auf der Download-Seite dieser Homepage aufgerufen und ausgedruckt werden. Informieren sie auch in diesem Fall den Koodinator.


Hab ich mich mit dem Coronavirus angesteckt?

16.03.2020

Quelle:


Wenn Sie sich fragen, wie gefährdet Sie sind, weil vielleicht ein Kollege oder Bekannter mit Sars-CoV-2 infiziert ist: Diese Entscheidungshilfe zeigt, was nun zu tun ist.


Von Jakob Wittmann und Alisa Schröter • Illustration: Paul Blickle und Annick Ehmann 15. März 2020


Es wird häufiger werden, dass sich Menschen fragen: Wie nah ist mir das neue Coronavirus schon gekommen? Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich jemanden kenne, der positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde? Vielen ist unklar, wie sie sich dann verhalten sollen – etwa wann sie sich beim Gesundheitsamt melden müssen. Unser Entscheidungsbaum hilft dabei, Ihr persönliches Infektionsrisiko einzuschätzen, um Sie und die Menschen um Sie herum zu schützen:

Hinweis: Unsere Empfehlungen orientieren sich an den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI), ergänzt durch eigene Recherchen. Der Entscheidungsbaum ist nur für die persönliche Orientierung im Alltag gedacht. Bei der Nachverfolgung von Infektionsketten unterteilt das RKI Kontaktpersonen in drei Kategorien. Kategorie III ist für Personal im Gesundheitssektor bestimmt und findet sich nicht in unserer Ansicht wieder. Für Reisende, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, gelten andere Regelungen.


Hotlines und Beratungsangebote


Derzeit berichten Menschen davon, dass sie ihr Gesundheitsamt nicht erreichen können. Versuchen Sie es erneut, wenn ein begründeter Verdacht auf das neue Coronavirus besteht. Und bei Symptomen, versuchen Sie Ihren Hausarzt anzurufen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf weitere Hotlines mit Informationen zum Coronavirus:


0800 011 77 22 – die Nummer der unabhängigen Patientenberatung Deutschland


030 346 465 100 – das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit


Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung bietet die Behördennummer 115 (www.115.de)


Für Gehörlose und Hörgeschädigte gibt es ebenfalls einen Beratungsservice unter der Faxnummer 030 340 60 66 07, per Mail info.deaf@bmg.bund.de /
info.gehoerlos@bmg.bund.de und über Video mit dem Gebärdentelefon unter gebaerdentelefon.de/bmg/